Made by 2024 IT-Kobler - All Rights Reserved (*alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer)
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IT-Kobler Allgemeine Geschäftsbedingungen IT-Service
1. Geltung der Bedingung
a) Unsere Angebote, Anpassungen, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder
sonstige abweichende Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als
Zusatz zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt werden.
b) Bezugnahme oder Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine
Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
a) Unsere Angebote können bis zur Annahme durch den Besteller von uns jederzeit widerrufen
werden.
b) Angebote / Bestellungen des Bestellers werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
oder durch unsere Auslieferung der Liefergegenstände
rechtsverbindlich. Vor Vertragsabschluß ist der Besteller an seine Bestellung / sein Angebot - sofern
es sich um Standardsoftware oder Hardware handelt - 14 Tage
gebunden. Betrifft die Bestellung / das Angebot die Lieferung ganzer Systeme bestehend aus Softund Hardware, die einer Anpassung bedürfen, so beträgt die Frist vier
Wochen. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung bei uns. Mit
Zustandekommen des Vertrages ist der Besteller an den Inhalt des Vertrages
gebunden.
c) Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten
enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen
sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden
3. Umfang der Lieferung
a) Für den Umfang der Lieferung sind unsere Angaben in der Auftragsbestätigung und soweit keine
Auftragsbestätigung vorliegt, die Angaben in unseren Angeboten
maßgeblich.
b) Wir haben das Recht, technische Änderungen an dem Liefergegenstand dann vorzunehmen ,
wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt wird.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Unsere Preise gelten ab Werk und gegenüber Kaufleuten zuzüglich der jeweils in der
Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten für
Verpackung Transport, Versicherung, Zoll etc. Werden gesondert in Rechnung gestellt.
b) Die Preise gelten für die Dauer von vier Monaten ab Zustandekommen des Vertrages. Bei
längerer, von uns nicht zu vertretender Lieferfrist, gelten die dann gültigen
Preise. Beträgt die Preiserhöhung mehr als vier Prozent, so kann der Besteller durch schriftliche
Erklärung binnen zwei Wochen seit Eingang der Mitteilung über diese
Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn es sich um die
Erbringung wiederkehrender Wartungsleistung handelt.
c) Im Verzugsfall haben wir die Wahl, Verzugszinsen in der Höhe der uns berechneten
Bankkreditzinsen oder in Höhe von 3 % über dem jeweiligen
Bundesbankdiskonsatz zu berechnen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers, niedrige
Zinsen zu zahlen, sofern er uns eine geringere Belastung nachweist.
d) Der Besteller ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegenüber uns aufzurechnen, sofern die
aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist.
5. Lieferzeit, Verzug, Unmöglichkeit und Selbstbelieferungsvorbehalt
a) Als Lieferzeit gilt der in unserer Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin. Stellt der
Besteller die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstige zu
erbringende Leistungen nicht, rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt er uns die von ihm zu
erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die
Lieferzeit entsprechend um den Zeitraum, den wir benötigen, um nach Erhalt dieser Informationund / oder Unterlagen die Lieferung und Leistung zu erbringen.
b) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk
verlassen hat oder wir bis zu diesem Zeitpunkt die vereinbarte Leistung
erbringen oder wir die Liefergegenstände zur Auslieferung bereitgestellt und dem Besteller die
Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
c) Bei auf leichter Fahrlässigkeit beruhendem Verzug sind Schadensersatzansprüche wegen dieser
Verzögerung und / oder Nichterfüllung der Art nach auf bei
Vertragsabschluß vorhersehbare Schäden und der Höhe nach auf den dreifachen Wert der Lieferung
und Leistung beschränkt. Handelt es sich bei dem Besteller um
einen Vollkaufmann, so haften wir wegen einer Verzögerung, die auf leichte Fahrlässigkeit von uns,
unseren leitenden Angestellten oder unseren Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen zurückzuführen ist und durch die ein Schaden entsteht, für jede Woche der
Verzögerung in Höhe von 0,5 %, im Ganzen jedoch höchstens in Höhe
von 5 % vom wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, die infolge der Verspätung nicht
rechtzeitig ausgeliefert wurde. Diese Regelung gilt entsprechend bei
Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung aufgrund des Verzugs (§ 326 BGB) sowie bei
Schadensersatzansprüchen wegen nachträglicher Unmöglichkeit (§ 325
BGB). Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers auf Rücktritt bleiben von dieser Regelung
unberührt.
d) Weisen wir bei einer Lieferung an einen Vollkaufmann nach, daß wir trotz sorgfältiger Auswahl
unserer Zulieferanten und trotz Abschluß der erforderlichen Verträge
zu angemessenen Konditionen von unserem Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, so
verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch
die nicht rechtzeitige Belieferung durch die Zulieferanten verursacht wurde. Im Falle der
Unmöglichkeit der Belieferung durch den Zulieferanten sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
6. Gefahrübergang
a) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des
Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder
Versandbeauftragten oder Abholer auf den Besteller über. Dies gilt
auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt und / oder wenn wir die Frachtkosten
tragen und / oder wir den Versand selbst durchführen.
b) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Besteller zu
vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der
Versandbereitschaft auf den Besteller über.
7. Annahmeverzug
a) Der Besteller kommt in Annahmeverzug bezgl. der von uns zu erbringenden Lieferung und
Leistung, wenn wir ihn zum geschuldeten Lieferzeitpunkt oder nach diesem
Zeitpunkt unsere geschuldeten Lieferungen und Leistungen schriftlich mitteilen und der Besteller
die Lieferung und Leistung abgelehnt und / oder trotz ausdrücklicher
Aufforderung die Annahme der Lieferung und Leistung innerhalb von drei Tagen nach Zugang des
Schreibens die Annahmebereitschaft nicht bestätigt. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Bestimmungen des Annahmeverzugs.
b) Bei Annahmeverzug hat der Besteller pro Monat des Annahmeverzuges 1 % der Auftragssumme
als Lagerkosten zu zahlen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des
Kunden, uns niedrigere Lagerkosten nachzuweisen.
c) Stehen uns wegen Nachtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
zu, so können wir 15 % der Auftragssumme vom Besteller als
Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers, uns einen niedrigeren
Schaden nachzuweisen.
d) In den Fällen 7a bis 7c sind wir berechtigt, anstelle der dort geregelten Pauschalen die unstatsächlich entstandenen höheren Kosten geltend zu machen.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus
dem Liefervertrag vor. Handelt es sich bei dem Besteller um einen
Vollkaufmann, so behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
b) Sofern nicht nachstehend abweichend geregelt, ist dem Besteller eine Weiterveräußerung des
Liefergegenstandes vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises nicht
gestattet. Gehört es zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Bestellers, unsere
Liefergegenstände an Dritte weiterzuveräußern, so ist der Besteller berechtigt unsere
Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Im Falle der erlaubten oder
auch unerlaubten Veräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der
Besteller bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturenbetrages (einschl. MwSt.) ab, die ihm
aus Veräußerung der gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der
Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Besteller den Liefergegenstand berechtigt weiterveräußert und seinen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß nachkommt,
insbesondere nicht im Zahlungsverzug ist.
c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Besteller ist zur
Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht
die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden,
kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der
Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom
Vertrag. In den Fällen der Weiterveräußerung an Dritte ist der Besteller bei vertragswidrigem
Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug verpflichtet, uns die
abgetretenen Forderungen und seine Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben zu machen und uns die dazu gehörigen Unterlagen
auszuhändigen und dem Schuldner des Bestellers die Abtretung mitzuteilen.
d) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand hat uns der Käufer
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle zu einer
Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
e) Der Besteller ist bis zum endgültigen Eigentumsübergang verpflichtet, den Liefergegenstand auf
eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden
ausreichend zu versichern. Eine entsprechende Versicherung hat er uns auf Verlangen
nachzuweisen.
f) Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen gilt
folgendes:
fa) Ist der Besteller nicht im Handelsregister (HR) eingetragen, so richtet sich die Verwertung
des Vorbehaltseigentums nach den Regeln des Verbraucherschutzgesetzes.
fb) Ist der Besteller im HR eingetragen, so sind wir berechtigt, die uns herausgegebene
Eigentumsvorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu
verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erlös wir abzüglich der uns entstandenen
Kosten auf die offene Kaufpreisforderung angerechnet. Überschüsse werden dem
Besteller ausgezahlt.
fc) Uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar gegenüber dem Käufer des
Bestellers einziehen. Die eingezogenen Forderungen werden mit dem Kaufpreisverrechnet und der Überschuß dem Besteller ausgekehrt.
g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers
freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese
noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
9. Beanstandung / Gewährleistung
a) Mängel die nicht offen zutage liegen, so daß sie auch dem nicht fachkundigen Besteller ohne
besonderen Aufmerksamkeit auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14
Tagen nach Lieferung uns gegenüber anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von
6 Monaten nach Lieferung uns gegenüber anzuzeigen. Wird diese
Mängelanzeigefrist versäumt, so stehen dem Besteller gegenüber uns wegen diesem Mangel keine
Gewährleistungsansprüche zu, sofern wir diesen Mangel nicht arglistig
verschwiegen haben. Handelt es sich beim Besteller um einen Vollkaufmann, so gelten
ausschließlich die §§ 377 ff HGB.
b) Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände und werden diese auch
als gebrauchte Gegenstände an den Besteller veräußert, so erfolgt
die Lieferung unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungsansprüche.
c) Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Besteller übergeht, mit
Fehlern behaftet oder fehlen ihm zu dieser Zeit zugesicherte
Eigenschaften, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder nachzubessern.
Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne
Ersatz geliefert oder den Mangel behoben zu haben oder schlägt die Nachbesserung trotz
mehrmaliger Versuche fehl, so hat der Besteller nach seiner Wahl einen
Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises oder im Falle
des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften einen Anspruch auf
Schadensersatz.
d) keine Gewährleistungsansprüche des Bestellers bestehen:
Bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Besteller
oder seinen Abnehmer entstanden sind;
Wenn der Liefergegenstand aufgrund der Vorgaben des Bestellers, insbesondere nach von ihm
überlassenen Zeichnungen erstellt wurde, und der Mangel des
Liefergegenstandes auf diese Vorgaben/Zeichnungen zurückzuführen sind.
e) Hat der Besteller uns wegen Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen, und stellt sich
heraus, daß entweder kein Mangel vorhanden ist oder der
geltendgemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet,
so hat der Besteller, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten
hat, uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.
10. Herstellergarantie
Soweit vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber dem Käufer
gewährt wird, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen
ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der
Hersteller in Anspruch genommen werden. Die uns als Verkäufer nach
Ziff. 9 treffende Gewährleistungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt.
11. Sonstige Schadensersatzansprüche
a) Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegenüber uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von
uns, unseren leitenden Angestellten oder unseren Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen vorliegt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen finden auf diejenigen Fälle
keine Anwendung, in denen es sich um eine schuldhafte Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten / wesentlicher vorvertraglicher Pflichten (Kardinalspflichten)
handelt. Haften wir infolge leichter Fahrlässigkeit, so ist der Anspruch auf Ersatz
des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Wir haften in diesen Fällen insbesondere nicht fürentgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, Produktionsausfälle und
im Falle der culpa in contrahendo nicht für einen Schaden, der das positive Interesse übersteigt.
b) Soweit wir auf Schadensersatz wegen ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften in Anspruch
genommen werden können, wir der Schadensumfang auf den Umfang
der Zusicherung und auf die bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schäden begrenzt. Ansprüche aus
entgangenem Gewinn und/oder Produktionsausfall sind in jedem
Fall ausgeschlossen, es sei den, wir haben bei der Zusicherung der Eigenschaften diese Schäden in
die Zusicherung miteinbezogen.
12. Datensicherung
Der Käufer ist zur Sicherung der von ihm auf den Liefergegenstand aufgespielten Daten durch
Überspielung auf externe Datenträger verpflichtet. Andernfalls haften wir
nicht für die Wiederbeschaffung von Daten.
13. Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter
a) Werden durch den Liefergegenstand Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt
oder sind Dritte berechtigt, dem Besteller die Weiterbenutzung des
Liefergegenstandes zu untersagen, so sind wir berechtigt - nicht jedoch verpflichtet - diesen
Rechtsmangel durch entsprechende Veränderungen des Liefergegenstandes
zu beseitigen. Hierdurch entstehende Kosten tragen wir.
b) Sind wir zu einer Beseitigung des Rechtsmangels nicht in der Lage und / oder trifft uns bezüglich
dieses Rechtsmangels entweder kein Verschulden oder beruht
unser Verschulden nur auf leichter Fahrlässigkeit, so sind Schadensersatzansprüche des Bestellers
wegen Nichterfüllung gegenüber uns ausgeschlossen, sofern es sich
bei dem Besteller um einen Vollkaufmann handelt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des
Bestellers auf Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung der
nachgewiesenen Aufwendungen, die dem Besteller durch die Rechtsverfolgung des Dritten
entstanden sind.
c) Wird der Besteller wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter oder auf Unterlassung der
Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so
hat er uns hiervon unverzüglich zu informieren.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a) Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß UN-Kaufrechts (CISG)
Anwendung.
b) Gegenüber Vollkaufleuten ist für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche als
Gerichtsstands und Erfüllungsort unser Geschäftssitz vereinbart.
IT-Kobler Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Webdesign
§1 Gültigkeit der Bestimmungen Erwin Kobler (im folgenden IT-Kobler genannt) führen Ihre
Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für
alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung
durch die IT-Kobler gültig.
§2 Vertragsabschluß Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen
Auftragsbestätigung per Brief,Fax oder Email zu den Bedingungen dieser AGB angenommen.
§3 Terminabsprachen Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw.
zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.
§4 Verbindlichkeit eines Auftrags Für einen online, per Bestellformular oder Anfrage per Email
vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an die IT-Kobler, wird dem Auftraggeber per
Email eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken und inseinen Unterlagen aufzubewahren. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den
Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der
vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung
vom Auftraggeber nehmen die IT-Kobler die Arbeit auf und erstellen innerhalb der vereinbarten
Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und
Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten
Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des
Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine
Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.
§6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für
Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und
Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür
einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu
Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die die IT-Kobler
beschafft haben. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen
trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die IT-Kobler von allen Ansprüchen frei, die
Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die
Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§7 Vergütung Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen,
Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online
veröffentlichten Standardpreisliste der IT-Kobler. Hiervon ausgenommen sind nur individuell
getroffene Festpreisvereinbarungen.
§8 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung
fällig. Die IT-Kobler stellen nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende
Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.
§8a Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer
Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterischkünstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch die IT-Kobler - auch nach maximal 10 Arbeitstagen
nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als
abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
§8b Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt,
entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. IT-Kobler
behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf
Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
§8c Bei Zahlungsverzug können die IT-Kobler Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines
nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des
Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§9 Zahlungsbedingungen Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen
Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.
§10 Gewährleistung, Mängel Die IT-Kobler verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc.
sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen
Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit)
kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinenSchadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im
Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Wir weisen darauf hin,
daß auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Fomular-Mailer etc.)
unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die IT-Kobler haften nicht für durch Mängel an
Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.
§11 Haftungsbeschränkungen Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung
selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haften die
IT-Kobler bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
§12 Eigenwerbung Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die IT-Kobler die für
den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen
Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten
verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die IT-Kobler bearbeiteten Webseite
nebst Email Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet den IT-Koblern an
angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.
§13 Passwörter / Zugangsdaten Dem Auftraggeber werden von IT-Kobler alle Zugangsdaten und
Passwörter nach Abschuß der Projektes + Rechnungseingang übergeben. Auf Wunsch vom
Auftraggeber werden Zugangsdaten und Passwörter komplett bei IT-Kobler gelöscht. IT-Kobler
übernimmt kein Haftung bei Mißbrauch von diesen Daten wenn Sie parallel bei IT-Kobler
gespeichert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Sorgfaltspflicht über Zugangsdaten und
Passwörter eigenständig wahrzunehmen und diese regelmäßig zu ändern und zu überprüfen.
§14 Datensicherung Von IT-Kobler wird zum Abschluß eine einmalige Datensicherung erstellt und
diese dem Auftraggeber übergeben. Eine automatische Datensicherung kann auf Wunsch
eingerichtet werden aber die Überprüfung dieser Sicherung unterliegt dem Auftraggeber.
Datensicherungen können bei IT-Kobler parallel gespeichert werden. IT-Kobler übernimmt kein
Haftung bei Mißbrauch von dieser Datensicherung. Ebenso besteht bei IT-Kobler keine
Verpflichtung diese Datensicherung hochverfügbar zu speichern. Bei Datenverlust hat IT-Kobler
keine Pflicht die Daten wieder zu beschaffen oder wiederherzustellen.
§15 Gerichtsstandort Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist wahlweise
Traunstein Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§16 Schlussbestimmungen Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach
Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen
Zweck weitgehend erreichen.